Zur kritischen Infrastruktur zählen Gebäude wie Kraftwerke, Flughäfen, Krankenhäuser, Regierungseinrichtungen oder Telekommunikationszentren. Diese Einrichtungen sind unverzichtbar für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft. Da sie immer wieder zur Zielscheibe von Sabotage, Vandalismus, Terrorismus und anderen Bedrohungen werden, kommt ihrem Schutz eine besondere Bedeutung zu. Seit 2026 stärkt das KRITIS-Dachgesetz den Fokus auf physischen Schutz - also die Absicherung von Gebäudehülle und Perimeter.
Zur Spezialität von Sälzer gehört die kombinierte Absicherung gegen mehrere Bedrohungen in einem Produkt – und das bis in die höchsten Sicherheitsklassen.

Was Betreiber zum KRITIS-Dachgesetz wissen müssen
Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden die bestehenden Vorgaben zur Absicherung kritischer Infrastruktur erweitert. Ziel ist die erhöhte Resilienz gegenüber vielfältigen Bedrohungen wie Angriffen, technischen Störungen und Naturereignissen. Betreiber müssen höhere Sicherheitsanforderungen erfüllen, um den physischen und organisatorischen Schutz ihrer kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.
Das KRITIS-Dachgesetz vom 17.03.2026 stärkt den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Bestehende Vorgaben werden um den physischen und organisatorischen Schutz erweitert, um die Resilienz gegen Gefahren aller Art zu erhöhen. Zur kritischen Infrastruktur zählen nach dem KRITIS-Dachgesetz Unternehmen und Einrichtungen aus zehn Sektoren, deren Ausfall oder Beeinträchtigung weitreichende Folgen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Versorgungslage hätte. Ein zuverlässiges Schutzkonzept für Betreiber kritischer Infrastrukturen ist daher für die Gewährleistung der elementaren Sicherheit essenziell.
Die politische Steuerung des KRITIS-Dachgesetzes liegt beim Bundesinnenministerium (BMI).
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) koordiniert Risikoanalysen und Resilienzprüfungen und führt das zentrale KRITIS-Register, während das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen zuständig ist.
Die Länderbehörden übernehmen Umsetzung, Kontrolle und gegebenenfalls behördliche Anordnungen.
Das KRITIS-Dachgesetz regelt die Anforderungen an Betreiber inklusive notwendiger Schutzmaßnahmen, Berichtspflichten und Meldewege. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Pflichten:
• Registrierung bei der zentralen Stelle (BBK oder BSI)
• Erstellung und Umsetzung eines Resilienzplans
• Meldung erheblicher Störungen (spätestens nach 24 Stunden an das BBK)
• Berücksichtigung von Risiko- und Bedrohungslagen
• Umsetzung technischer, organisatorischer und baulicher Schutzmaßnahmen
Zudem werden die Prüf- und Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörden erweitert. Das BBK baut dafür ein zentrales Register auf.
Registrierung
Aktuell (Stand: November 2026) befindet sich nach Angabe des BBK die konkretisierende Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen gem. § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 KRITISDachG in Erarbeitung. Eine Registrierung für Betreiber kritischer Anlagen ist erst verpflichtend, sobald die Rechtsverordnung in Kraft getreten ist, und muss dann innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse muss innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung erstellt werden.
Resilienzplan
Ein Resilienzplan mit Maßnahmen zu Prävention, Gefahrenabwehr, Schadensbegrenzung und Wiederherstellung ist zehn Monate nach der Registrierung vorzulegen.
Gerade in hochsensiblen Bereichen ist ein ganzheitliches Schutzkonzept entscheidend, um das Risiko für unbefugten Zutritt, Sabotage, Vandalismus und andere Bedrohungen wirksam zu reduzieren.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz steigen die Anforderungen an die Sicherheit von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen deutlich. Dazu gehören insbesondere:
• Perimeterschutz
• zuverlässige Zugangskontrolle
• Detektions- und Überwachungssysteme
• bauliche Sicherheitsmaßnahmen
• technische und organisatorische Schutzkonzepte
Resilienz bezieht sich im Kontext kritischer Infrastruktur auf die Fähigkeit, Gebäude, Systeme und essenzielle Prozesse bei außergewöhnlichen Belastungen oder gezielten Bedrohungen funktionsfähig zu halten sowie die Wiederherstellung der Verfügbarkeit zu beschleunigen. Baumaßnahmen erfordern ganzheitliche Sicherheitskonzepte, die am Perimeter ansetzen. Denn bei Explosionen schützt jeder zusätliche Meter das Anschlagsziel.
Der physische Schutz spielt also eine zentrale Rolle bei der Absicherung kritischer Infrastrukturen. Die hochsicheren Türen, Fenster, Fassaden und Perimeter-Elemente von Sälzer schützen Menschen, Werte und sensible Bereiche vor Einbruch, Durchschuss, Feuer und Explosionen, Vandalismus und weiteren Gefahren. So wird Hochsicherheit zum integralen Bestandteil resilienter Architektur.
Laut KRITIS-Dachgesetz zählen Anlagen aus den folgenden zehn Sektoren dazu. Die Einstufung richtet sich u. a. nach der Versorgungsrelevanz der Anlagen (Schwellenwert > 500.000 Einwohner, die von einer Anlage versorgt werden). Weitere Informationen finden Sie hier.
- Energie
- Gesundheitswesen
- Transport & Verkehr
- Finanzwesen
- IT & Telekommunikation
- Wasser
- Ernährung
- Abfallentsorgung
- Weltraum
- Leistung der Sozialversicherung und Grundsicherung Arbeitssuchende
Kombinierte Sicherheit gegen
vielfältige Bedrohungen
Kritische Infrastrukturen sind mit einer Vielzahl an Bedrohungen konfrontiert. Zum Schutz vor Einbruch, Sabotage, Vandalismus, Beschuss oder Explosionen gibt es jedoch unterschiedliche Sicherheitsanforderungen. Sälzer entwickelt kombinierte Sicherheitslösungen gegen mehrere Bedrohungen in einem Produkt und bietet zuverlässigen Rundumschutz bis in die höchsten Sicherheitsklassen. Das belegen mehr als 1.000 Prüfzeugnisse von international anerkannten Prüfinstituten.
Neue Sicherheitsanforderungen (nach § 13 KRITIS-Dachgesetz) -
Beispiele für Sektoren und Objekte
Kritische Infrastrukturen unterscheiden sich in Prozessen, Risiken und Vorgaben. Betreiber müssen Sicherheitsmaßnahmen objektbezogen und risikoorientiert planen. Die Beispiele zeigen relevante Schutzanforderungen und Lösungen mit SÄLZER® Systemen.

Energie
Objektbeispiel: Raffinerie
Bei Raffinerien steht insbesondere der Schutz vor technischen Störungen sowie die Absicherung brennbarer/explosiver Stoffe und kritischer Arbeitsbereiche im Fokus.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Perimeterschutz und Zufahrtskontrolle
- Schutz kritischer Anlagen und Technik (inkl. Notstromversorgung)
- Videoüberwachung und Einbruchmeldeanlagen
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsbarrieren, Schranken und Poller
- Wachhäuser
- Aluminiumfenster S6es-w

Transport & Verkehr
Objektbeispiel: Flughafen
Flughäfen benötigen Sicherheitslösungen, die hohe Schutzanforderungen mit Besucherströmen, Betriebsabläufen und komplexer Infrastruktur vereinbar machen.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Zufahrtskontrolle und Schutz der Fahrzeuge z. B. vor Manipulation
- Schutz kritischer Verkehrs- und Leittechnik
- Videoüberwachung und Drohnendetektion
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsfassaden S1
- Sicherheitsbarrieren, Schranken und Poller
- Aluminium- und Stahlblechtüren

Gesundheitswesen
Objektbeispiel: Hochrisikolabor
Hochrisikolabore benötigen Sicherheitslösungen, die Schutzbedarf, kontrollierten Zugang und sensible Betriebsprozesse präzise zusammenführen.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Mehrstufige Zugangskontrolle
- Schutz kritischer Versorgung (u. a. Notstrom, Arzneimittel, Technik)
- Überwachung und Sicherheitsdienste
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsfassaden S1
- Schalterfenster und Schleusentüren
- Aluminiumfenster und -türen

Finanzwesen
Objektbeispiel: Bankgebäude
Sicherheitslösungen für Bankgebäude müssen Schutz, Nutzerführung und architektonischen Anspruch zuverlässig zusammenbringen.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Mehrstufige Zugangssicherung
- Schutz von Werten
- Überwachung und Alarmierung
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsfassaden S1
- Schalterfenster
- Aluminiumtüren S2es-d und S6es-d

IT & Telekommunikation
Objektbeispiel: Rechenzentrum
Rechenzentren brauchen physische Sicherheitslösungen, die Verfügbarkeit gewährleisten und kritische Infrastruktur vor Zugriff und Störung schützen.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Perimeterschutz und Zutrittskontrolle
- Schutz kritischer Anlagen und Technik (inkl. Server und Notstromversorgung)
- Detektion von Einbruchs- und Vandalismusversuchen
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsbarrieren, Schranken und Poller
- Wachhäuser
- Aluminiumfenster und -türen S2 und S6

Wasser
Objektbeispiel: Wasserwerk
Wasserwerke sind besonders auf Verfügbarkeit angewiesen, daher kommt dem Schutz des Standorts und der Sicherung des Zutritts eine wichtige Rolle zu.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Standort- und Zugangsschutz
- Schutz von Pumpen, Steuerungstechnik und Reservoirs
- Videoüberwachung und Einbruchsdetektion
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsbarrieren, Schranken und Poller
- Stahlblechtür S4
- Aluminiumtüren S2es-d und S6es-d

Ernährung
Objektbeispiel: Logistikzentrum im Lebensmittelgroßhandel
Produktions- und Verteilstandorte der Ernährungswirtschaft sind für die Versorgungssicherheit und Lieferkettenstabilität von besonderer Relevanz.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Standort- und Zugangssicherung
- Schutz von kritischen Produktionslinien (z. B. Sicherstellung der Kühlkette)
- Lieferkontrolle, Überwachung & Sabotageschutz
Sälzer Produkte im Fokus:
- Wachhäuser und Schleusentüren
- Aluminiumfenster
- Aluminium- und Stahlblechtüren

Abfallentsorgung
Objektbeispiel: Entsorgungszentrum
Entsorgungszentren sind besonders schützenswert, weil ihr Ausfall – etwa durch Feuer oder technische Störungen – die Umwelt, Gesundheit und kommunalen Abläufe spürbar beeinträchtigen kann.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Standort- und Zufahrtssicherung
- Schutz von Sonderabfall und Gefahrstoffen (z. B. Chemikalien)
- Überwachung & sichere Annahme
Sälzer Produkte im Fokus:
- Stahlblechtür S4
- Sicherheitsbarrieren, Schranken und Poller
- Aluminiumtüren und -fenster

Weltraum
Objektbeispiel: Stützpunkt für Weltraumforschung
Beim Schutz von Stützpunkten für die Weltraumforschung liegt der Fokus auf Spionageabwehr sowie weiträumigen Sicherheitsbereichen mit mehrstufigen Zutrittszonen und strikter Zugangskontrolle.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Perimeterschutz und Zutrittskontrolle
- Sicherung von Technik, Treibstofflagern und Steuerungseinrichtungen
- Überwachung & Spionageschutz
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsbarrieren, Schranken und Poller
- Stahlblechtür S4
- Aluminiumfenster und -türen

Leistung der Sozialversicherung & Grundsicherung Arbeitsuchende
Objektbeispiel: Verwaltungsgebäude
Der Schutz von Leistungen der Sozialversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende ist besonders wichtig, weil Ausfälle oder Beeinträchtigungen die Versorgung großer Teile der Bevölkerung mit existenziellen Leistungen verzögern und das Vertrauen in staatliche Handlungsfähigkeit schwächen können.
Physische Schutzmaßnahmen:
- Zugangskontrolle und Bereichstrennung
- Schutz sensibler Informationen und Technik (z. B. Personendaten)
- Überwachung & Alarmsystem
Sälzer Produkte im Fokus:
- Sicherheitsfassaden S1
- Schalterfenster und Schleusentüren
- Aluminiumfenster
Weiterführende Informationen
Referenzobjekte
Sälzer verfolgt ein ganzheitliches Sicherheitskonzept, das weit über einzelne Schutzmaßnahmen hinausgeht. Auf Basis langjähriger Erfahrung und im engen Austausch mit Kunden entwickelt Sälzer umfassende Lösungen, die unterschiedliche Bedrohungsszenarien ganzheitlich betrachten und wirksam absichern. Im Fokus stehen dabei widerstandsfähige Sicherheitskonzepte, die auf individuelle Anforderungen abgestimmt sind und einen nachhaltigen Beitrag zur Resilienz von Gebäuden und sensiblen Infrastrukturen leisten.
Häufig gestellte Fragen
Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen und Systeme, deren Ausfall erhebliche Folgen für Versorgung, Sicherheit und das öffentliche Leben haben kann. Dazu zählen zum Beispiel Kraftwerke, Rechenzentren, Telekommunikationseinrichtungen und Regierungsgebäude.
- Energie
- Gesundheitswesen
- Transport & Verkehr
- Finanzwesen
- IT & Telekommunikation
- Wasser
- Ernährung
- Abfallentsorgung
- Weltraum
- Leistung der Sozialversicherung & Grundsicherung Arbeitsuchende
Die Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen gem. § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 KRITISDachG befindet sich noch in Erarbeitung (Stand: November 2026). Zur Vorbereitung auf die anstehenden Maßnahmen sollten sich Betreiber schon jetzt mit den neuen Sicherheitsanforderungen vertraut machen und fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Sobald die Rechtsverordnung in Kraft tritt, gelten folgende Fristen:
Registrierung
Eine Registrierung für Betreiber kritischer Anlagen ist verpflichtend und muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der o. g. Rechtsverordnung erfolgen.
Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse muss innerhalb von neun Monaten nach der Registrierung erstellt werden.
Resilienzplan
Ein Resilienzplan mit Maßnahmen zu Prävention, Gefahrenabwehr, Schadensbegrenzung und Wiederherstellung ist zehn Monate nach der Registrierung vorzulegen.
NIS-2 fokussiert vor allem die Cybersicherheit, während das KRITIS-Dachgesetz auf die umfassendere Resilienz kritischer Einrichtungen einschließlich physischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen abzielt.
Das seit März 2026 geltende KRITIS-Dachgesetz soll die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und damit die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärken. Es bündelt erstmals zentrale Sektoren der Daseinsvorsorge und Wirtschaft. Resilienzmaßnahmen sollen Vorfälle verhindern, ihre Auswirkungen begrenzen und die schnelle Wiederherstellung kritischer Dienstleistungen ermöglichen.

Persönliche Beratung
Jedes Bauvorhaben ist einzigartig und eine optimale Hochsicherheitslösung hängt von vielen Faktoren ab. Kontaktieren Sie uns gern und wir ermitteln gemeinsam Ihre individuellen Anforderungen, um Ihnen das ideale Sicherheitssystem zu erarbeiten und zu schützen, was Ihnen und wichtig ist.






